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Informationen zur Probezeitverkürzung für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe

Seit kurzem gibt es für alle Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe die Möglichkeit, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen.

Grundlage hierfür ist die "Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfängerfortbildungsverordnung - FreiwFortbV)".

 

Danach können Fahranfänger, wenn sie mindestens ein halbes Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sind, an einem speziellen Seminar teilnehmen.

Diese Seminare bestehen aus drei Gruppensitzungen, einer Übungs- und Beobachtungsfahrt sowie praktischen Sicherheitsübungen von 240 Minuten Dauer.

 

Nach Abschluss des Seminares erhält man eine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist und die dann zur Verkürzung der Probezeit führt.

 

Da die Probezeitverkürzung derzeit quasi noch erprobt wird, muß jeder Teilnehmer einwilligen, dass seine personenbezogenen Daten an die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) übermittelt werden dürfen. Die bast wird dieses Projekt wissenschaftlich begleiten und im Rahmen einer Evaluation feststellen, ob diese Maßnahme tatsächlich positive Impulse für die Straßenverkehrssicherheit geben kann.

Die Seminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben. Eine Liste der Fahrschulen in Hessen, die diese Kurse durchführen dürfen, können Sie hier auf der Homepage entnehmen

 

Wer den genauen Text der Verordnung lesen möchte, kann diesen unter http://www.rechtliches.de/info_FreiwFortbV.html jederzeit abrufen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Daneben können Sie sich ebenso an die für Sie vor Ort zuständigen Fahrerlaubnisbehörden wenden, die Ihnen ebenfalls gerne Auskunft geben.

 

Quellennachweis: Mit freundlicher Unterstützung

Regierungspräsidium Gießen - www.rp-giessen.de


 
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