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Seit Beginn des Jahres 2004 ist das Modell der sogenannten "zweiten Ausbildungsphase" in Kraft getreten. In diesem Modell können Fahranfänger an einem "Fortbildungsseminar für Fahranfänger" in einer Fahrschule teilnehmen und so ihre Probezeit um ein Jahre verkürzen. Diese Verkürzung gilt auch für diejenigen, die durch Auffälligkeiten ihre Probezeit bereits auf vier Jahre verlängert haben.
Vorraussetzung zur Teilnahme an einem FSF-Seminar ist der Führerschein der Klasse B seit mindestens einem halben Jahr. Wenn der Fahranfänger sich dann noch in der Probezeit befindet, so kann er durch Teilnahme an einem FSF-Seminar seine Probezeit verkürzen. Am Modell der zweiten Ausbildungsphase nehmen alle Bundesländer mit Ausnahme von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein teil. Fahranfänger, die ihren ersten Wohnsitz in diesen Bundesländern haben, können nicht teilnehmen, auch nicht in einem anderen Bundesland.
FSF-Seminare haben einen bestimmten, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Aufbau. Dieser umfasst insgesamt drei Gruppensitzungen von je 90 Minuten Dauer. Weiterhin muss jeder Teilnehmer eine sogenannte Beobachtungsfahrt absolvieren (s. ASP), an der der Seminarleiter und ein oder zwei weitere Seminarteilnehmer teilnehmen. Weiterhin wird ein Block von 4 Zeitstunden Dauer vorgeschrieben, in der unter Anleitung eines Sicherheitstrainers Übungen mit den Schwerpunkten Bremsen in Gefahrensituationen und Kurventechnik geschult und geübt werden müssen. Gruppentermine und Fahrtermine alternieren, sodass also die zweite und die vierte Sitzung die praktischen Termine sind. Die Teilnehmerzahl ist auf 6 – 12 Teilnehmer begrenzt und das Seminar muss mindestens zwei, höchstens acht Wochen dauern.
Das Seminar soll eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Straßenverkehr bewirken und so helfen, künftige Probleme zu vermeiden. Da die Fahranfänger über mindestens sechs Monate Fahrerfahrung verfügen, ist hier eine völlig andere Arbeitsgrundlage gegeben als in der Führerscheinausbildung. Auch soll durch das bewusste Arbeiten der Teilnehmer miteinander eine nachhaltige Veränderung des Sicherheitsbewusstseins der Teilnehmer erzielt werden.
Wie bei allen Seminaren rund um den Führerschein gilt: werden nicht alle Sitzungen eines Seminars besucht, kann keine Bescheinigung ausgestellt werde, und die Kosten von 300 bis 400 Euro verfallen. Auch nicht verschuldete Versäumnisse ziehen extra Bescheinigungen etc nach sich und sind selten von Erfolg gekrönt. Auch sollte man den Zeitpunkt sorgfältig wählen, es macht keinen Sinn, einen Monat vor Ende der Probezeit ein FSF-Seminar zu besuchen.
Nach Absolvieren des Seminars wird dem Fahranfänger eine Bescheinigung ausgestellt, die er bei der Führerscheinstelle einreichen muss. Diese verkürzt dann die Probezeit.
Einige Versicherungen haben erkennen lassen, dass FSF-Teilnehmern besondere Konditionen eingeräumt werden können, hier muss individuell die Versicherung angesprochen werden, unter Umständen gleicht bereits dieser Nachlass die Seminarkosten aus...
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