Null-Promille-Grenze für Fahranfänger ab dem 1. August 2007
Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, ,die sich in der zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Volendung des 21. Lebensjahres.
Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000,- € und zwei Punkten im Verkherszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 350,- € angeordnet werden.
|